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lieferbares Wertpapier

ein zum Börsenhandel zugelassenes Wertpapier, das auch hinsichtlich seiner äußeren Beschaffenheit den Börsenusancen entspricht. - Wegen der Lieferbarkeit beschädigter Wertpapiere, die amtlich notiert werden, bestehen Richtlinien der deutschen Börsen, die auch für im geregelten Freiverkehr gehandelte Wertpapiere angewandt werden: Ein Stück ist nicht mehr l. W., wenn das Wertpapier in seiner Substanz beschädigt ist oder so erhebliche Schönheitsfehler aufweist, wesentliche Merkmale nicht mehr identifizierbar sind, daß die Annahme des Stücks als ordnungsgemäße Lieferung nicht zumutbar erscheint.

 

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