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Lieferungssperre

Sperrfrist bei der Emission von Wertpapieren. Die gekennzeichneten Stücke werden erst nach Ablauf der Sperrfrist den Zeichnern ausgehändigt, damit diese ihre Stücke nicht so rasch an die Börse bringen und den Kurs drücken können; meistens jedoch nur als schriftliche Verpflichtung des Zeichners, die Papiere nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist zu veräußern.

 

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