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Lieferungsvertrag

Vertrag über entgeltliche Lieferung von dem Lieferanten selbst noch zu beschaffenden Sachen. Der Lieferungsvertrag ist Kaufvertrag, auf den ggf. auch die Sondervorschriften über den Handelskauf Anwendung finden. - Hat der Lieferant die Sache aus von ihm zu beschaffendem Stoff erst herzustellen, liegt ein Werklieferungsvertrag vor, der ganz oder zum Teil den für Kauf bzw. Handelskauf gegebenen Vorschriften untersteht. - Anders: Liefervertrag.

 

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