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Maastrichter Vertrag

Vertrag über die Europäische Union (EUV). Von den Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten am 9./10. 12. 1991 in Maastricht vereinbarter und am 7. 2. 1992 unterzeichneter Vertrag über die Europäische Union. Er verfolgt die generelle Absicht, die EG mit erweiterten und verbesserten Aktionsmöglichkeiten auszustatten. Er erweitert die wirtschaftlichen Integrationsziele und dehnt den Einigungsprozeß auf wichtige nicht-ökonomische Politikfelder aus. Nach erfolgter Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten trat der Maastrichter Vertrag V. am 1. 11. 1993 in Kraft. - Vgl. auch EU 2., EWG 4 b).

 

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