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Marktregelung

Maßnahmen einer Unternehmung zur Unterstützung ihrer Absatz- und Vertriebspolitik. 1. Vertraglich im Rahmen von Kartellen, durch Teil- oder Voll-Monopol im Rahmen von Konzernen oder durch staatliche Preispolitik bzw. durch Kontingentierung der Grundstoffe oder Bewirtschaftung von Halb- und Fertigfabrikaten erzielter Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. - 2. In der freien Verkehrswirtschaft nur mittels (aufgrund systematischer Marktforschung erzielter) Markttransparenz bzgl. der nachgefragten Mengen und Qualitäten sowie im Hinblick auf Preise und Abgabebedingungen der Konkurrenz annähernd erreichbar. - Störung der Marktregelung führt zu Schwankungen um das mögliche Gleichgewicht. - Gegensatz: Marktordnung.

 

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