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Maschinengarantieversicherung

Sparte der technischen Versicherungen, die sich mit den im Sinn der Maschinenversicherung versicherbaren Sachen befaßt und den Lieferanten oder Hersteller Versicherungsschutz gegen Sachfolgeschäden an der gelieferten Sache bietet, die auf Konstruktions-, Guß-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten-, Montagefehler u. a. des gelieferten und/oder montierten Objektes beruhen. Ausgeschlossen sind u. a. Schäden, die in vorzeitiger Abnutzung bestehen, obwohl Berechnung, Konstruktion und Material richtig bzw. fehlerfrei waren, dauernde Betriebseinflüsse, Vermögensschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn sowie Ersatzansprüche aus Vertragsstrafen. Kosten für die Beseitigung des Mangels selbst werden nicht ersetzt; der Verkaufs- oder Liefervertrag bildet die Grundlage der Schadenersatzberechnung. Die Maschinengarantieversicherung beginnt, wenn die Montage einschließlich der Erprobung abgeschlossen ist; die Dauer der Versicherungsperiode sollte dem Gewährleistungszeitraum, der dem Erwerber gewährt wird, angepaßt sein.

 

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