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nicht eingezahltes Kapital

der Teil des Grundkapitals oder Stammkapitals, der am Bilanzstichtag nicht eingegangen (eingefordert oder nicht eingefordert) ist. - Behandlung in der Bilanz: Vgl. ausstehende Einlagen (Einzahlungen). - Steuerpflicht: nicht eingezahltes Kapital e. K. unterliegt der Gewerbesteuer, wenn mit baldiger Einforderung gerechnet werden kann.

 

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