Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

öffentliche Sachen

Sachen, die nach ihrer Bestimmung der Allgemeinheit dienen und der Verfügungsmacht der Verwaltungsbehörden unterliegen, insbes. die im Gemeingebrauch stehenden und die zum Verwaltungsvermögen gehörenden Sachen. Im Gegensatz zum Finanzvermögen ist die Verfügungsbefugnis durch die Zweckbindung beschränkt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
öffentliche Reden
öffentliche Schulden

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Beherbergungsstatistik | seed capital | Basisspiel | Hoheitsverkehr | Smith
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum