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Partnerschaftsregister

öffentliches bei dem Amtsgericht geführtes Register, in das die Partnerschaftsgesellschaften eingetragen werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Einrichtung und das Führen des Partnerschaftsregister vom 16. 6. 1995 (BGBl I 808). Das Partnerschaftsregister entspricht dem Handelsregister für Handelsgesellschaften und kann in Papierform oder maschinell geführt werden. Eingetragen werden Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft und sämtliche in der Partnerschaft ausgeübte Berufe, sowie Name, Vorname, und Wohnort jedes Partners und die Zugehörigkeit zu dem Freien Beruf, den er in der Partnerschaft ausübt.

 

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