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Personalbedarf

1. Begriff: Festlegung des Arbeitskräftepotentials, das ein Unternehmen jetzt bzw. in der Zukunft quantitativ und qualitativ benötigt, um die geplanten Aktivitäten durchführen zu können. Ermittlung des Personalbedarf ist der Ausgangspunkt jeder Personalplanung. - 2. Feststellung des P.: Umfaßt Anzahl, qualitative Struktur und zeitlichen, ggf. auch örtlichen Einsatz der benötigten Arbeitskräfte. Daraus ergibt sich Soll-Wert, an dem sich alle personalwirtschaftlichen Maßnahmen auszurichten haben. - 3. Determinanten des P.: Eine zweckmäßige, überschneidungsfreie Erfassung erlaubt folgende Einteilung: (1) Arbeitsaufgabe (Mengenaspekt, Aufgabeninhalt, zeitliche Struktur); (2) Arbeitsträger (Art, Technologie der Arbeitsmittel, Arbeitskräfte selbst als Wirkungsfaktor: Belastbarkeit, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsfähigkeit etc.); (3) Arbeitsbedinungen (Arbeitsorganisation: Aufbauorganisation, Führungssystem etc., Arbeitsumwelt). - 4. Methoden zur Ermittlung des P.: a) Direkte Ermittlung: Ableitung unmittelbar aus anderen Planzahlen eines Unternehmens; ein Bestimmungsfaktor (bzw. eine Gruppe von Faktoren) wird als allein maßgeblich angesehen, der Personalbedarf von dieser Bezugsgröße abgeleitet. Voraussetzung ist eindeutige Festlegung der unabhängigen Variablen (z. B. Jahresproduktion in Stück) und Abhängigkeitsfunktion zwischen dieser Bezugsgröße und den Personalbedarf - Methoden: Extrapolationsverfahren, Kennzahlenmethode, Korrelations- und Regressionsrechnungen. - b) Indirekte Ermittlung: Analyse der Auswirkungen der zahlreichen Determinanten auf die zukünftigen Qualifikationsmerkmale und die Organisationsstruktur (Personalentwicklung). Andere Methoden sind: z. B. Stellenbesetzungsmethode, Anlagen- und Arbeitsplatzmethode, Nachfolge- und Laufbahnmethode.

 

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