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Pigou-Steuer

1. Begriff: Instrument der Internalisierung externer Effekte. Nach A. C. Pigou (1920) sollen die einzelwirtschaftlichen Kosten mit den volkswirtschaftlichen Kosten dadurch zur Deckung gebracht werden, daß die Verursacher negativer externer Effekte besteuert werden. Der Pigou-Steuersatz liegt bei dem im pareto-optimalen Zustand veranschlagten marginalen externen Kosten. - 2. Ökonomische Bedeutung: Eine vollkommene Umsetzung der P.-S. ist insbes. wegen der bei der ökonomischen Bewertung der externen Effekte auftretenden Informationsprobleme kaum möglich. Die Idee der P.-S. bildete jedoch die Grundlage bei der Entwicklung praxisnäherer Besteuerungsvarianten, insbes. der Emissionssteuer im Sinne des Preis-Standard-Ansatzes. Außerdem dient sie in der Ökosteuer-Diskussion als Leitbild. Vgl. auch Umwelt- und Ressourcenökonomik.

 

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Piko (p)

 

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