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Planungsvereinfachungsgesetz

Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz - PlVereinfG) vom 17. 12. 1993 (BGBl I 2123); greift durch Änderungen u. a. des Bahn-, Bundesfernstraßen-, Bundeswasserstraßen-, Luftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetzes im wesentlichen Instrumente zur Planungsbeschleunigung auf, die bereits im Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für die neuen Bundesländer befristet Geltung haben. Es enthält darüber hinaus Regelungen, die das Planungsrecht überschaubarer machen sollen. Dazu gehören u. a. der Verzicht auf eine Linienbestimmung bei Verkehrswegemaßnahmen von nur örtlicher Bedeutung durch den Bundesminister für Verkehr, die Verkürzung bzw. Setzung von Fristen für die in den Verfahren zu beteiligenden Behörden, die Einführung des Instruments einer Plangenehmigung mit Konzentrationswirkung, die Monatsfrist für den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und eine 6-Wochen-Frist für die Klagebegründung, die Ergänzung aller Bundesverkehrswegegesetze um planungssichernde Instrumente, wie z. B. Bestimmungen über Vorarbeiten, vorzeitige Besitzeinweisung, Veränderungssperre, sowie die Kodifikation der Aufhebungsgründe für die Verwaltungsgerichte bei Abwägungsmängeln in Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen und die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für alle Klagen gegen Verkehrsvorhaben.

 

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