Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Veränderungssperre

amtliche Bezeichnung für Bausperren nach dem Baugesetzbuch. Eine Veränderungssperre kann von der Gemeinde zur Sicherung der Bauplanung für längstens vier Jahre beschlossen werden mit folgendem Inhalt: a) Verbot erheblicher oder wesentlich wertsteigernder Veränderungen der Grundstücke und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist; b) Verbot der Errichtung, Änderungen oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die genehmigungs- oder zustimmungspflichtig sind (§§ 14 ff. BauGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
veränderliche Kosten
veranlagende Betriebsprüfung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bonitätsprüfung | Lieferantentreue | Berufszählung | Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung | Steuerwerk
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum