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Postkosten

Aufwendungen für Postgebühren in Unternehmungen. Postkosten betreffen die Kostenstellen Betrieb, Verwaltung, Beschaffung (Einholung von Angeboten, Bestellungen) und Vertrieb (Abgabe von Angeboten, Werbung, Pakete, Päckchen). - Kostenrechnerische Erfassung und Verrechnung: In der Kostenartenrechnung werden Postkosten als gesonderte Kostenart erfaßt und Kostenstellen (z. B. Telefongebühren mittels Aufzeichnung der geführten Gespräche) oder Kostenträgern (z. B. Paketkosten als Sondereinzelkosten des Vertriebs) zugerechnet. - Anders: Nachnahmekosten.

 

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