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Preis freibleibend

Handelsklausel in Lieferungsverträgen; bedeutet i. a. daß der Vertrag bindend, die Preisbestimmung jedoch nach dem Marktpreis am Lieferungstermin zulässig sein soll. Im Einzelfall andere Auslegung möglich.

 

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Preis
Preis-Beschaffungs-Funktion

 

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  Weitere Begriffe : Schleier des Nichtwissens | Vermögensübernahme | Kaufkraftstabilität | Berufsrichter | Piko (p)
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