Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

rechtsfähige Vereine

Vereine mit Rechtsfähigkeit, erworben durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts oder staatliche Verleihung (§§ 21 ff. BGB). - Steuerliche Behandlung: R.V. sind kraft ihrer Rechtsform unbeschränkt steuerpflichtig und unterscheiden sich dadurch von den nichtrechtsfähigen Vereinen und Zweckvermögen (§ 1 I Nr. 5 KStG), die nach § 3 KStG nur dann unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rechtsentscheid
Rechtsfähigkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zeitaufnahme | Ausschließungsklage | intermediary | Zehn-e-Abschreibung | Verantwortlichkeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum