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Redaktionsstatut

Organe der Mitsprache und Mitbestimmung vorsehende besondere Vereinbarung in Presse- und Medienunternehmen. Redaktionsstatut sollen der inneren Pressefreiheit dienen, insbes. der Absicherung der Stellung der Redakteure gegenüber dem Verleger, sowie der "Demokratisierung" der Massenmedien. Zulässigkeit und rechtliche Ausgestaltung der Redaktionsstatut ist umstritten, insbes. auch das Verhältnis zum Betriebsrat, der in Tendenzbetrieben nur eingeschränkt Mitbestimmungsrechte (§ 118 I BetrVG) hat.

 

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