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Rediskont(ierung)

Weiterverkauf von diskontierten (angekauften) Wechseln durch eine Bank an die Notenbank, in der Bundesrep. D. an die Deutsche Bundesbank. - Zugelassen sind i. a. nur gute Handelswechsel (Warenwechsel) mit drei als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten und einer Restlaufzeit von bis zu 90 Tagen (rediskontfähige Wechsel).

 

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rediskontierbare Wechsel

 

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