Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

REFA - Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e V

seit 1977 Bezeichnung des 1924 gegründeten Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung; seitdem mehrmals umbenannt. Technisch-wissenschaftlicher Verband mit gemeinnützigen Zielen; Sitz der Hauptgeschäftsführung in Darmstadt. - Aufgabenbereich: a) Entwicklung praktikabler Methoden zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Humanisierung der Arbeit (REFA-Lehre); b) Verbreitung der REFA-Lehre in Lehrveranstaltungen (REFA-Ausbildung); auf Tagungen und durch Herausgabe der REFA-Methodenlehren und weiterer Buchreihen sowie Fachzeitschriften; c) Umsetzung der REFA-Lehre in Betrieben aller Wirtschaftszweige sowie der öffentlichen und privaten Verwaltung. - Bedeutung: Die REFA-Arbeit wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen anerkannt. - Vgl. auch Arbeitswissenschaft II.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
REFA
REFA-Ausbildung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : originärer Zins | Linker | Familien-Rechtsschutzversicherung | öffentlicher Haushalt | Deutsche Bundespost (DBP)
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum