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Regalmiete

Regalplatzmiete, einmalige oder laufende Geldzahlungen für die Nutzung des Engpaßfaktors Regalplatz auf dem Absatzweg von Waren. Im Cash-and-Carry-Großhandel (CC) häufig rack jobber als Mieter. In der Praxis des Lebensmittelhandels, meist verbunden mit Regalpflege durch den Außendienst des Herstellers, nicht selten. Hersteller schätzen den Vorteil, durch eigene Vertriebsorgane den Absatz am point of sale forcieren zu können, hoch ein. - Wettbewerbsrechtlich sind Mietzahlungen für die Überlassung von Regalplatz im Einzelhandel umstritten. In der Gemeinsamen Erklärung als "unzulässige Nebenleistung" eingestuft. Ob Zahlungen für Regalmiete vom Einkaufsrechnungspreis zur Ermittlung des wettbewerbsrechtlich relevanten Einstandspreises abgezogen werden können, ist ebenso umstritten (Berliner Erklärung).

 

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