Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Berliner Erklärung

Berliner Gelöbnis, Vereinbarung von Selbstbeschränkungen wettbewerblichen Handelns von Vertretern führender Unternehmen aus Lebensmittelhandel und -industrie (1983 und 1984): (1) Vereinheitlichung der Methode zur Berechnung des Einkaufspreises (Wareneinstandspreis); (2) Begrenzung von Sonderaktionen mit Untereinkaufspreisverkäufen anläßlich von Neueröffnungen auf maximal vier Wochen; (3) keine unangemessenen Reaktionen auf Untereinkaufspreisverkäufe der Konkurrenz; (4) keine Werbung mit Mengenbegrenzung bei Untereinkaufspreisangeboten (heute gem. § 6 d UWG unzulässig); (5) vereinfachte und transparentere Gestaltung des Konditionensystems. Ergänzt die Gemeinsame Erklärung.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Berliner Börse
Berliner Gelöbnis

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Vertrag sui generis | betriebliche Standortplanung | Anhänger | Preis-Standard-Ansatz | Deckungspunkt
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum