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regionale Fördergebiete

1. Begriff: Ausweisung bestimmter Regionen eines Landes als r. F. nach einheitlichen Kriterien der EU (strukturschwache Regionen oder Gebiete). - 2. Hauptarten: a) Regionen mit Entwicklungsrückstand, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung unter 75% des EU-Durchschnitts liegt. - b) Regionen, die besonders schwer von rückläufiger industrieller Entwicklung betroffen sind (Hauptkriterien sind Struktur der Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit im Vergleich zu benachbarten Regionen). - c ) Regionen mit hoher landwirtschaftlicher Beschäftigung, aber unterdurchschnittlicher Wertschöpfung. - d) In Deutschland erfolgt die Fördergebietsabgrenzung auf Gemeinde- oder Kreisebene (Schwerpunktorte). Eine Liste aller r. F. wird jährlich im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durch die Bundesregierung veröffentlicht. In den alten Bundesländern leben 22% der Wohnbevölkerung in r. F. Die neuen Bundesländer sind bis 1999 in Gänze r. F.

 

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