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Reportgeschäft

Verlängerung (Prolongation) eines Wertpapiertermingeschäfts durch einen Haussier, der einem Geschäftspartner, i. d. Reportgeschäft einer Bank, am ursprünglich vereinbarten Erfüllungstag dieses verlängert, indem er zum Tageskurs verkauft und zum nächsten Ultimotermin Rückkauf zum meist gleichen Kurs vereinbart. Er bezahlt dafür eine Gebühr (Report), die Zinskosten und Provisionen beinhaltet. Reportgeschäft sind wirtschaftlich Lombardgeschäfte, da Kreditgewährung gegen Wertpapierverpfändung vorgenommen wird, rechtlich ein Kauf- und Verkaufsgeschäft von Effekten (Reporteffekten).

 

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