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Rollfuhrvertrag

Vertrag zwischen Eisenbahn und Rollfuhrunternehmer, der die Bedingungen für die Zuführung des Gutes zum Empfänger im Rollfuhrdienst regelt; u. a. wird ein Entgelt (Rollgeld) festgelegt, das sich in der Höhe nach den vom Bundesverband Spedition und Lagerei (BSL) empfohlenen Hausfrachten richtet. - Bei den früher angewandten Allgemeinen Rollfuhrbedingungen, die heute in den Rollfuhrvertrag eingearbeitet sind, handelt es sich nicht um eine allgemeine Rechtsgrundlage, sondern um eine selbstauferlegte Regelung zwischen den Eisenbahnen und den Rollfuhrunternehmen.

 

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Rollgeld

 

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