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Rollgeld

Entgelt des Rollfuhrunternehmers für die Zuführung eines Gutes an den Empfänger; geregelt im Rollfuhrvertrag. In der Höhe richtet sich Rollgeld nach den vom Bundesverband Spedition und Lagerei (BSL) empfohlenen Hausfrachten. Eine allgemeine rechtliche Grundlage für die Handhabung des Rollgeld existiert nicht. - Kostenabrechnungstechnische Erfassung/Verrechnung: Rollgeld werden als spezielle Frachtkostenart (Frachtkosten) oder als Teil von Beschaffungsnebenkosten (Beschaffungskosten) bzw. Versandkosten (Transportkosten) erfaßt. Sie werden pauschal (z. B. im Rahmen der Materialgemeinkosten) oder gesondert als Kostenträger- bzw. Kostenträgergruppeneinzelkosten verrechnet.

 

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