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selbständige Arbeit

steuerrechtlicher Begriff: selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, aber nicht als gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Betätigung oder Vermögensverwaltung darstellt. Zu Einkünften aus s. A. zählen insbes. die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (freier Beruf). Die Einkünfte aus s. A. unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

 

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