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Unternehmungsergebnis

Unternehmensergebnis, Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen einer Unternehmung. - 1. Unternehmungsergebnis umfaßt: a) In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 HGB) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis (außerordentliche Aufwendungen, außerordentliche Erträge) minus Steuern. b) In der Kostenrechnung das Betriebsergebnis und das neutrale Ergebnis. - 2. Zu unterscheiden: a) Positives Unternehmungsergebnis (Unternehmungsgewinn): Es liegt Gewinn (HGB: Jahresüberschuß) vor. Negatives Unternehmungsergebnis (Unternehmungsverlust): Es ist Verlust (HGB: Jahresfehlbetrag) eingetreten. b) Totalergebnis: Unternehmungsergebnis bezogen auf die gesamte Lebenszeit einer Unternehmung. c) Periodenergebnis: Unternehmungsergebnis bezogen auf einen Teilabschitt, es kann ein Jahresergebnis (zu ermitteln durch jährliche Gewinn- und Verlustrechnung) oder kurzfristiges Ergebnis (zu ermitteln durch die kurzfristige Erfolgsrechnung) sein.

 

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