Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Staatsquote

Staatsausgabenquote. 1. Begriff: Verhältnis der öffentlichen Ausgaben der Gebietskörperschaften zu einer Sozialproduktgröße. Je nach Abgrenzung der öffentlichen Ausgaben ergeben sich unterschiedlich große Staatsquote (nach Finanzstatistik und Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (VGR) erfolgt Ausklammerung oder Einbeziehung der Parafisci). - Als allgemeine Staatsquote wird das Verhältnis der öffentlichen Ausgaben einschl. Sozialversicherung zum Bruttosozialprodukt bezeichnet. - 2. Bedeutung: Staatsquote drückt den Grad der Inanspruchnahme der gesamten Volkswirtschaft durch den staatlichen Sektor aus. - 3. Problematik: a) Da alle Ausgaben des Staates (ohne Finanzierungsvorgänge) einbezogen werden, also auch solche, die nicht Teilmenge des Bruttosozialprodukts sind, handelt es sich bei der Staatsquote um eine "unechte" Quote. Die Staatsquote ermöglicht damit zwar eine Einordnung der absoluten Beträge der Staatsausgaben in einen gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang, liefert jedoch nur sehr begrenzte Information über den Grad der Inanspruchnahme der gesamtwirtschaftlichen Leistung durch den Staat in einem bestimmten Jahr. - b) Aussagefähiger ist die Veränderung der Staatsquote im Zeitablauf als Antwort auf die Frage, ob die Staatsausgaben in einem bestimmten Zeitraum schneller oder langsamer gewachsen sind als das Bruttosozialprodukt. - c) Internationale Vergleiche von Staatsquote sind problematisch, da bereits geringe Unterschiede in den jeweils angewandten Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Aussagefähigkeit erheblich herabsetzen können.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Staatspapiere
Staatsschuldbuch

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : europäisches Gesellschaftsrecht | Gratisaktie | flankierende Arbeitsmarktpolitik | Hetertrophie | kommunale Gebietsreform
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum