Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Steuerflucht

Verlegung von Wohn- oder Unternehmenssitz ins Ausland mit dem Zweck der Steuerersparnis, eine steuerlich motivierte Kapitalflucht. Maßnahmen gegen die Steuerflucht in Deutschland bereits im Ersten Weltkrieg, später mit der Notverordnung vom 8. 12. 1931 (Reichsfluchtsteuer) und deren Änderungen von 1934, 1937 und 1942. - 1. Die Reichsfluchtsteuer bedeutete die grundsätzliche Abkehr vom Prinzip der Freizügigkeit und erfaßte alle diejenigen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (31. 3. 1931) im Reichsgebiet ansässig waren und danach ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegten. - Durch den hohen Steuersatz von 25% des gesamten steuerpflichtigen Vermögens sollte Auswanderung steuerkräftiger Personen gestoppt bzw. ein Ausgleich für die künftigen Steuerverluste geschaffen werden. - 2. Neuerdings Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Steueroasen, wodurch sich i. d. R. wegen Wegfalls der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrep. D. und wegen möglicher und erstrebter Ausnutzung des niedrigeren Steuerniveaus in dem ausländischen Staat Vorteile hinsichtlich der Besteuerung ergeben. Diese Vorteile sind allerdings durch das Außensteuergesetz (AStG) erheblich eingeschränkt und z. T. sogar in ihr Gegenteil verkehrt worden. - Vgl. auch Basisgesellschaften, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Oasenerlaß.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Steuerfestsetzung
steuerfreie (sonstige) Leistungen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Middle Management | Display | Produktivvermögen | Dienststrafverfahren | Mehrphasenumsatzsteuer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum