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strategische Kontrolle

1. Begriff: Überwachung der Durchführung der strategischen Programme (Plan- bzw. Durchführungskontrolle) sowie Überprüfung der weiteren Gültigkeit der gesetzten Planannahmen (Prämissenkontrolle). Letztere sollte antizipativ erfolgen, wozu sie durch strategische Frühaufklärung unterstützt werden kann. - Planung und Kontrolle können zeitlich gleichlaufende Prozesse sein. - 2. Einordnung: Phase im Ablaufprozeß eines strategischen Managements; Teilaufgabe einer strategischen Steuerung. - 3. Arten: a) Direkte st. K.: Es wird unmittelbar untersucht, ob die Aussagen der strategischen Programme erfüllt werden bzw. weiterhin als erfüllbar erscheinen. b) Indirekte st. K.: Die operativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Erreichung des strategisch Gewollten überprüft. - 4. Beziehung zwischen st. K. und operativer Kontrolle: Kontrollinformationen, die im Rahmen des operativen Kontrollprozesses auch für die aus dem strategischen Programm abgeleiteten Maßnahmen gewonnen werden, zieht man heran, um zu überprüfen, ob angesichts dessen, was im operativen Geschäft bereits erreicht wurde (oder noch für erreichbar gehalten wird), die mit dem strategischen Programm verbundenen Erwartungen realistisch waren und weiterhin sinnvoll aufrechterhalten werden können. - Vgl. auch Kontrolle.

 

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