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Streuplan

Mediaplan, Mediastreuplan. 1. Begriff: Übersicht des zeitlichen Einsatzes der vorgegebenen, empfohlenen oder genehmigten Media, d. h. eine Auflistung der definierten Werbeträger (z. B. Funk und Fernsehen) mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum. Kernstück der gesamten Konzeption einer Werbekampagne. - 2. Zweck: Der Streuplan legt die Streuwege (Streuung) und Werbemittel fest, bestimmt den Zeitpunkt der Streuung, berücksichtigt das Zielfeld (Zielgruppe) mit allen möglichen Nebenbereichen und Überschneidungen und kontrolliert den Streuerfolg (unter Umständen mittels Auflösung des Streuplan in einzelne Kontrollkarten oder -positionen). - 3. Bestimmungsfaktoren: a) Werbeziele: vom Objekt determiniert; b) marktrelevante Daten: Eigenschaften wie soziologische oder Kaufkraftstruktur, Nachfrage, Bedarf und Konkurrenzwerbung; c) werbetechnische Aspekte: Möglichkeiten der kreativen Arbeit, Agenturleistungen und -beratungen, gesetzliche Verordnungen, konjunkturpolitische Tendenzen etc.; d) Media: Eigenschaften der einzelnen Werbeträger in bezug auf die Kontaktierung der Zielgruppen, Mediaanalyse etc. - Vgl. auch Mediaplanung, Streukosten, Streuverluste.

 

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