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Territorialitätsprinzip

I. Staatsrecht: Begrenzung der hoheitlichen Wirkungsmöglichkeit auf das Staatsgebiet.
II. Sozialversicherungsrecht: Grundsatz, wonach die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung nur für Personen gelten, die im Bundesgebiet beschäftigt oder selbständig tätig sind oder, soweit eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht vorausgesetzt wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben. - Vgl. auch Ausstrahlung, Einstrahlung.
III. Internationales Steuerrecht: Vgl. Außensteuerrecht (AStR) IV 1 a (3), internationales Steuerrecht III 2.

 

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