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Ausstrahlung

sozialrechtlicher Begriff über Wirkungen eines Arbeitsverhältnisses ins Ausland. Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung aufgrund einer Beschäftigung gelten auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt werden (§ 4 SGB IV), wenn nicht über- oder zwischenstaatliche Abkommen mit dem Ausland bestehen. Entsprechend für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben. - Gegensatz: Einstrahlung.

 

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