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transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung

Durchgangsposten, Beträge, die im voraus geleistet (Ausgabe) oder empfangen (Einnahme) wurden, jedoch erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag als Aufwendungen bzw. Erträge zuzurechnen sind (Rechnungsabgrenzung). transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung P. sind zur periodengerechten Abgrenzung von Ausgaben und Einnahmen in der Bilanz entweder zu aktivieren (aktive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 I 1 HGB) oder zu passivieren (passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 II HGB). - Beispiele: Vgl. Abgrenzung.

 

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