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Überschußeinkünfte

Einkünfte, die als Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten definiert sind (§ 2 II Nr. 2 EStG). Dazu zählen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 EStG.

 

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