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Unterhaltsbilanz

Notwendige Grundlage zur Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens unterhaltspflichtiger Selbständiger im weiteren Sinne (= Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften und GmbH mit überschaubarem Personenkreis). Sie wird - je nach Art der vom Unterhaltspflichtigen gewählten Rechnungslegung - aus der Handels- und/oder Steuerbilanz (evtl. auch aus der Einheitsbilanz) unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich gebotener Korrekturen an den verschiedenen Positionen mit entsprechender Gewinnauswirkung entwickelt. Notwendigerweise muß auch die Gewinn- und Verlustrechnung unterhaltsrechtlichen Erfordernissen angepaßt werden, was sich wiederum auf die Höhe des Bilanzgewinnes auswirkt. Die Anpassung hat zum Ziel, durch Aufdeckung der stillen Rücklagen in der zu korrigierenden Bilanz Anhaltspunkte für die Abschätzung der potentiellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten i. S. des Unterhaltsrechts zu gewinnen.

 

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