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Unternehmerverband

durch Zusammenschluß von Unternehmen gebildete Vereinigungen mit unterschiedlicher Zielsetzung (anders: Unternehmenszusammenschluß, Interessengemeinschaft). - Arten: a) Berufsverbände zur Pflege beruflicher Interessen und Weiterbildung der Mitglieder. b) Fach- und Unternehmungsverbände zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen eines Wirtschaftszweiges nach innen und der geschlossenen Vertretung seiner fachlichen und wirtschaftspolitischen Ziele nach außen, z. B.: Wirtschaftsvereinigung der Eisen- und Stahlindustrie, Unternehmerverband Ruhrbergbau, Verband der Chemischen Industrie e. V. c) Arbeitgeberverbände als Gegenspieler der Gewerkschaften; diese Unternehmerverband verfolgen wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele; z. B. Bundesverband der deutschen Industrie, Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber-Verbände e. V. - Vgl. auch Verband.

 

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