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Urlaubsgeld

1. Begriff: a) An den Arbeitnehmer während des Urlaubs weitergezahltes Arbeitsentgelt; auch Urlaubslohn (Urlaubsentgelt). b) Zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes Urlaubsgeld oder eine Urlaubsgratifikation (Gratifikation), z. T. tarifvertraglich festgelegt (z. B. die Hälfte eines "13. Gehalts"). c) Bei Verzicht auf Urlaub dem Arbeitnehmer gewährte Entschädigung. - 2. Lohnsteuerrecht: Als Urlaubsgeld i. S. des EStG werden alle unter 1 a) - c) genannten Begriffe angesehen. Urlaubsgeld gem. a) ist als laufender Arbeitslohn, Urlaubsgeld gem. b) und c) als sonstige Bezüge zu versteuern. - 3. Für den öffentlichen Dienst gilt das Urlaubsgeldgesetz vom 15. 11. 1977 (BGBl I 2120) m. spät. Änd.

 

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