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Verbändevereinbarung

Für die Einspeisung von Strom aus industriellen Eigenerzeugungsanlagen in das öffentliche Netz besteht keine gesetzliche Regelung. Seit 1979 besteht eine (mehrfach modifizierte) Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (VDEW), der industriellen Stromerzeuger (VIK) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) über die Vergütung von Einspeisung aus industriellen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Stromerzeugung aus Abfällen und regenerativen Energiequellen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung wird die Einspeisevergütung individuell ermittelt, orientiert an den durch die Einspeisung beim Versorgungsunternehmen vermiedenen Kosten.

 

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