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Verkehrszentralregister

1. Begriff: Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingerichtete Zentralkartei über Versagung und Entziehung der Fahrerlaubnis, über Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen, über Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten und über Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße von mehr als 80 DM geahndet wurden. - 2. Tilgung der Eintragung in zwei bis zehn Jahren. Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Frist zwei Jahre. Einzelheiten geregelt in §§ 28 ff. StVG, §§ 13 ff. StVZO. - 3. Auskunft nur an Behörden für Zwecke der Strafverfolgung oder der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, für Verwaltungsmaßnahmen und die Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

 

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