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Vermögensbilanz

die Vermögenslage einer Unternehmung darstellende Bilanz, die auf der Passivseite die Ansprüche an das Vermögen (Eigen- und Fremdkapital), auf der Aktivseite die Vermögensverwendung (Anlage- und Umlaufvermögen) zeigt. Die statische Bilanz ist eine Vermögensbilanz Die handelsrechtliche Jahresbilanz ist im Grundsatz eine Vermögensbilanz - Nicht zu verwechseln: a) mit der von Sagoroff u. a. vorgeschlagenen Errechnung des Volksvermögens in der äußeren Form einer Bilanz; b) mit der steuerrechtlichen Vermögensaufstellung für die Zwecke der Vermögensbesteuerung. - Anders: Vermögensstatus.

 

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