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Volksvermögen

1. Begriff: Summe der Reinvermögen aller Wirtschaftseinheiten einer Volkswirtschaft bzw. - nach Konsolidierung der inländischen Forderungen und Verbindlichkeiten - Gesamtheit des in einer Volkswirtschaft zu einem Zeitpunkt vorhandenen Sachvermögens, immateriellen nichtfinanziellen Vermögens und der Nettoforderungen gegenüber Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt. - 2. Berechnung: Mangels kompletter Vermögensbilanzen aller Wirtschaftseinheiten bzw. aller Sektoren der Volkswirtschaft Ermittlung durch Bewertung der einzelnen Vermögensarten zu Marktpreisen (Tageswerte, Wiederbeschaffungspreise). Wegen erheblicher Erfassungs- und Bewertungsprobleme ist eine hinreichend genaue Wertermittlung einzelner Vermögensarten nicht möglich, z. B. Bodenschätze, Patente und Lizenzen, Arbeitsvermögen (Humankapital) oder militärisch genutzte Bauten und Ausrüstungen. - 3. Zusammensetzung: Einzelne Bestandteile des Volksvermögen werden laufend vom Statistischen Bundesamt (das reproduzierende Sachvermögen im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, VGR), die Forderungen und Verbindlichkeiten von der Deutschen Bundesbank (Darstellung nach Sektoren im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechung) ermittelt.

 

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