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Konsolidierung

Konsolidation.
I. Finanzwissenschaft: Die Begrenzung und Rückführung von öffentlichen Defiziten in den Haushalten der Gebietskörperschaften und Parafisci.
II. Betriebswirtschaftslehre: 1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten. Zur Abgrenzung der Begriffe Konsolidierung und Sanierung vgl. Sanierung I 2 d). - 2. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z. B. Beteiligungen, interne Warenströme). - Vgl. auch Konzernabschluß.
III. Bankwesen: Zusammenziehung unterschiedlicher Anleihen zu einer einheitlichen; auch als Unifizierung bezeichnet.

 

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