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Wechselkursgarantien und -bürgschaften

Abdeckung des Wechelkursrisikos durch den Bund auf Antrag (Hermes Kreditversicherungs-AG) und gegen Entgelt bei längerfristigen Ausfuhrgeschäften für bestimmte Währungen. Einbezogen ist der gesamte Kursverlust, wenn dieser 3% übersteigt. - Vgl. auch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes.

 

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