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Weltabschluß

Weltbilanz, vgl. Konzernabschluß, in den über die gesetzliche Verpflichtung zur Einbeziehung inländischer Konzernunternehmen hinaus auch die Konzernunternehmen mit Sitz im Ausland einbezogen sind. Mit Umsetzung der Siebten EG-Richtlinie in deutsches Recht wurde die Einbeziehung der ausländischen Konzerntochterunternehmen grundsätzlich zur Pflicht (§ 294 I HGB). Dies trägt zu einer wesentlichen Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 297 II HGB) bei.

 

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