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Zero-Base-Budgeting

1. Charakterisierung: Ursprünglich Planungsinstrument für öffentliche Haushalte, zunehmend auch zur Planung der Gemeinkosten in Unternehmungen angewandt. Die betriebswirtschaftlich orientierte Grundidee des Z.-B.-B. ist es, geplante Aktivitäten mit Hilfe von Kosten-Nutzen-Analysen jeweils "from base zero" aus zu rechtfertigen, d. h. als würde das Unternehmen erst gegründet. Ausgangspunkt ist der Befund, daß "alte" Aufgaben bei der traditionellen Planung öffentlicher Haushalte gegenüber "neuen" im Vordergrund stehen, der politische Gestaltungsspielraum mithin de facto von vornherein eingeschränkt ist. Zugrunde liegt ein mehrstufiger Entscheidungsprozeß, bei dem die Aufgaben der Ressorts und Behörden in einzelne Aktivitäten ("decision packages") gestückelt werden, für die jeweils mehrere Lösungsalternativen unter qualitativen Wirksamkeits- und quantitativen Ausgaben- und Wirkungsgradaspekten geprüft und in eine Rangfolge gebracht werden; mindestens das niedrigste in die Überlegungen einbezogene Ausgabenniveau muß unter dem Vorjahresansatz liegen. Die Vorschläge der unteren Verwaltungseinheiten werden beim Durchlauf durch die Planungshierarchie zu einer Gesamtplanung koordiniert, wobei oft den unteren Ebenen ein Teil der Entscheidungskompetenz überlassen wird. - 2. Zweck: Die Aktivitäten von Ressorts und Behörden samt den dafür bereitzustellenden Mitteln sollen gem. den politischen Prioritäten geordnet werden; bis zur Höhe der insgesamt bewilligten Haushaltsmittel werden die Aktivitäten dann der Rangfolge entsprechend im nächsten Haushaltsjahr vollzogen. - 3. Bedeutung: Z.-B.-B. gilt als exekutivebezogenes Gegenstück zur eher legislativebezogenen sunset legislation. Z.-B.-B. ist letztlich eine an ökonomischen Wirtschaftlichkeitsmaßstäben orientierte Spartechnik; es stößt dort an seine Grenzen, wo Haushaltsplanung nach bewußter politischer Prioritätensetzung verlangt, nicht lediglich nach deren Umsetzung.

 

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