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Zollanschlüsse

ausländische Hoheitsgebiete, die (meist aus geographischen oder verkehrstechnischen Gründen) dem deutschen Zollgebiet angeschlossen sind und der deutschen Zollhoheit im Rahmen der mit dem ausländischen Staat getroffenen Vereinbarungen unterliegen, so z. B. die österreichischen Gebietsteile Jungholz und Mittelberg. In Zollanschlüsse ist das deutsche Zollrecht ohne Einschränkung wirksam. Die Zollanschlüsse gelten auch als Teil des Wirtschaftsgebiets (§ 4 AWG). Die Einfuhr in die Zollanschlüsse unterliegt jedoch der deutschen Einfuhrumsatzsteuer. - Umsatzsteuerlich zählen Zollanschlüsse nicht zum Inland.

 

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