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Gewerbebesteuerung

I. Grundsätzliches: 1. Entwicklung: Ursprünglich reine Realsteuer oder Ertragsteuer, die geschichtlich auf Zunftabgaben zurückgeht und mit Einführung der Gewerbefreiheit voll ausgebildet wurde. Mit dem Aufkommen des Grundsatzes der persönlichen Leistungsfähigkeit im Steuersystem (Steuergerechtigkeit, Leistungsfähigkeitsprinzip) verlor die Gewerbebesteuerung relativ an Bedeutung. - 2. Charakterisierung: Eine vollständige, alle Produktionsfaktoren umfassende Gewerbesteuer versucht, den Ertrag des Kapitals in einer Gewerbekapitalertragsteuer, den Ertrag der Arbeit in einer Lohnsummensteuer (mit Wirkung für das Veranlagungsjahr 1980 außer Kraft) zu erfassen; vorausgesetzt wird, daß sich die Erträge der Faktoren isolieren lassen, ein unlösbares Analyseproblem. Daneben wird versucht, den Gesamtertrag eines Gewerbebetriebes in einer Gewerbeertragsteuer zu erfassen; dann aber ist jede Einzelfaktorsteuer aus systematischen Gründen überflüssig. - Wird nur eine der Einzelfaktorsteuern, etwa die Lohnsummensteuer, abgeschafft, liegt eine (allokativ nachteilige) einseitige Kapitalbesteuerung vor bzw. eine Begünstigung des Faktors Arbeit, z. B. aus beschäftigungspolitischen Gründen. - 3. Probleme: a) Abgrenzung des Steuerobjekts "Gewerbebetrieb" sowie des "Gewerbes" und der "gewerblichen Tätigkeit" von jeder anderen Art der selbständigen wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeit. b) Die Gewerbesteuer stellt nach dem Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer die wesentlichste Einnahmequelle der Gemeinden dar. Wegen der hohen Konjunkturreagibilität der Gewerbeertragsteuer erscheint sie jedoch als Gemeindesteuer wenig geeignet (vgl. Gemeindesteuersystem). c) Sehr unterschiedliche Entwicklung des Aufkommens der Gewerbesteuer von Gemeinde zu Gemeinde. d) Als Gemeindesteuer versucht man die Gewerbebesteuerung mit der Feststellung zu rechtfertigen, daß Gewerbebetriebe erhöhte Verkehrs- und Sozialkosten von den Gemeinden erfordern (Äquivalenzgedanke); heute jedoch nicht mehr vorbehaltlos akzeptiert, da auch andere Gemeindeleistungen erforderlich sind (Schulen, Krankenhäuser, Aufschließung von Wohngebieten). e) Ein steuersystematischer Fremdkörper, wie die gesamte Ertragsbesteuerung, da die Einkommensbesteuerung ausgebaut ist (Doppelbesteuerung des Ertrags). - 4. Immer wieder steht daher eine grundlegende Reform der Gewerbebesteuerung zur Diskussion (Gewerbesteuer), die über eine Abschaffung der Mängel der geltenden Gewerbesteuer weit hinausreicht. Die vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium 1982 vorgeschlagene Wertschöpfungsteuer z. B. soll nicht allein die Gewerbebetriebe belasten, sondern alle in einer Gemeinde lebenden und arbeitenden Bürger. Damit erweitert sich das Problem der Gewerbebesteuerung zu dem des optimalen Gemeindesteuersystems.
II. Gewerbebesteuerung in der Bundesrep. D.: Vgl. Gewerbesteuer.

 

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