Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Arbeitnehmer-Sparzulage

Leistung des Staates an Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 II bis IV oder V. VermBG für sie anlegt und ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr der vermögenswirksamen Leistungen 27.000 DM bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 54.000 DM nicht übersteigt. Maximal gefördert werden 936 DM pro Kalenderjahr; die Höhe der A.-S. beträgt ab 1994 einheitlich 10%. - Die A.-S. wird vom Finanzamt gezahlt und gilt weder als steuerpflichtige Einnahme i. S. des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt i. S. der Sozialversicherung und des Arbeitsförderungsgesetzes noch arbeitsrechtlich als Bestandteil des Lohns oder Gehalts (§ 13 des 5. VermBG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
arbeitnehmerähnliche Personen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : stimmrechtslose Vorzugsaktie | Konkursstatus | Fremdwährungsversicherung | Raumelemente | Anthropozentrischer Ansatz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum