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Ausbildungsstätte

Betrieb oder Betriebsteil, in dem die Ausbildung stattfindet. - Die Ausbildungsstätte muß nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein; die Zahl der Auszubildenden muß in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen. Trotz fehlender Erfordernisse ist die Ausbildungsstätte geeignet, wenn Mängel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben werden (§ 22 BBiG).

 

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